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Eilmeldung zum Thema Softwarepatente »Computerized Prepress«

Aus gegebenem Anlass und der jüngsten Diskussionen zum Thema »Softwarepatente« veröffentlichen wir eine Eilmeldung der Interessensgemeinschaft freier Wettbewerb Web-to-Print. Es geht um den Widerruf des Patents »Computerized Prepress«. Das europäische Patentamt erwäge das europäische Patent Nr. 1 040 428 zu widerrufen. Dort sei das Verfahren der Herstellung einer Druckvorlage via Webserver und somit die Grundlagen des Web-to-Print-Verfahrens detailliert beschrieben. Einen Einspruch hatten die Firmen Socoto, TechConsult und Peter Schmidt Group erhoben.

Laut Berichten der »Interessensgemeinschaft freier Wettbewerb Web-to-Print« würden diese Einsprüche in einem Anhörungsverfahren im April weiter diskutiert: »Sollte das Patentamt seinen Erwähnungen folgen, wären auch andere Patente - darunter das »berühmte Petzold-Patent« ausser Kraft gesetzt«, so der Patentanwalt Klaus Bungartz aus Köln, Mitglied der Interessengemeinschaft.

Bernd Zipper, Vorsitzender der Interessensgemeinschaft hierzu: »Es ist absolut in unserem Sinne, dass das europäische Patentamt, die Hürde für Patente, insbesondere Verfahrenspatente im Softwarebereich, anhebt. Nur so kann ein freier Handel via Web-to-Print auf lange Zeit gesichert werden. Es bleibt zu hoffen das das europäische Patentamt seiner Erkenntnis folgt, dass diese Verfahren einfach nur »Stand der Technik« in unserem Zeitalter sind«.

Ausführlich dazu www.beyond-print.de


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