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	<title>Kommentare zu: Eilmeldung zum Thema Softwarepatente »Computerized Prepress«</title>
	<link>http://www.schweizer-degen.com/2008/01/22/eilmeldung-zum-thema-softwarepatente-%c2%bbcomputerized-prepress%c2%ab/</link>
	<description>Print &#38; Publishing Consulting</description>
	<pubDate>Tue, 06 Jan 2009 11:03:00 +0000</pubDate>
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		<title>Von: jf_woll</title>
		<link>http://www.schweizer-degen.com/2008/01/22/eilmeldung-zum-thema-softwarepatente-%c2%bbcomputerized-prepress%c2%ab/#comment-1138</link>
		<dc:creator>jf_woll</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Apr 2008 12:39:50 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.schweizer-degen.com/2008/01/22/eilmeldung-zum-thema-softwarepatente-%c2%bbcomputerized-prepress%c2%ab/#comment-1138</guid>
		<description>Entwarnung!
Wie beyondprint eben in einem Sondernewsletter berichtet, stünde Web-to-print jetzt patenrechtlich frei für jedermann. Mit sofortiger Wirkung habe das Europäische Patentamt gestern Abend das VistaPrint Patent widerrufen. 
Die Bedeutung des Patentstreits sei keineswegs marginal für die Druckbranche gewesen, denn gerade die Frage, wie und auf welchen Wegen Datenaustausch stattfinden kann, ist für Kunden der Druckindustrie wie auch für die HighTech-Branche Print von existenzieller Bedeutung. 

Vollständiger Beitrag: http://www.beyond-print.de/site/content/de/channel_news/news_0961.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Entwarnung!<br />
Wie beyondprint eben in einem Sondernewsletter berichtet, stünde Web-to-print jetzt patenrechtlich frei für jedermann. Mit sofortiger Wirkung habe das Europäische Patentamt gestern Abend das VistaPrint Patent widerrufen.<br />
Die Bedeutung des Patentstreits sei keineswegs marginal für die Druckbranche gewesen, denn gerade die Frage, wie und auf welchen Wegen Datenaustausch stattfinden kann, ist für Kunden der Druckindustrie wie auch für die HighTech-Branche Print von existenzieller Bedeutung. </p>
<p>Vollständiger Beitrag: <a href="http://www.beyond-print.de/site/content/de/channel_news/news_0961.html" rel="nofollow">http://www.beyond-print.de/site/content/de/channel_news/news_0961.html</a></p>
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	<item>
		<title>Von: jf_woll</title>
		<link>http://www.schweizer-degen.com/2008/01/22/eilmeldung-zum-thema-softwarepatente-%c2%bbcomputerized-prepress%c2%ab/#comment-18</link>
		<dc:creator>jf_woll</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jan 2008 19:48:56 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.schweizer-degen.com/2008/01/22/eilmeldung-zum-thema-softwarepatente-%c2%bbcomputerized-prepress%c2%ab/#comment-18</guid>
		<description>Eben entdeckt: http://www.resoom-magazine.de/news-special-display-pages/detailed-article/article/wettbewerbskiller-softwarepatente-der-fall-vistaprint
Hier wird auf vortreffliche und fundierte Art und Weise dem Softwarepatent von Vistaprint der Prozess gemacht. Der Autor, Ass. jur. Felix von Courten, beschäftigt sich mit Fragen des Urheberrechtsschutzes in der Softwareentwicklung. 
In seinem Beitrag kommt er nach einer sehr transparenten und auch (für mich, den Laien) verständlichen Argumentation zu der Forderung, dass »im Zuge des Patentnichtigkeitsverfahrens das Bundespatentgericht erkennt, dass eine derartige »Erstellung einer Druckvorlage« kein Feld der Technik ist und dies zu Recht als Softwarelösung, also nicht patentierbar, einstuft.«</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Eben entdeckt: <a href="http://www.resoom-magazine.de/news-special-display-pages/detailed-article/article/wettbewerbskiller-softwarepatente-der-fall-vistaprint" rel="nofollow">http://www.resoom-magazine.de/news-special-display-pages/detailed-article/article/wettbewerbskiller-softwarepatente-der-fall-vistaprint</a><br />
Hier wird auf vortreffliche und fundierte Art und Weise dem Softwarepatent von Vistaprint der Prozess gemacht. Der Autor, Ass. jur. Felix von Courten, beschäftigt sich mit Fragen des Urheberrechtsschutzes in der Softwareentwicklung.<br />
In seinem Beitrag kommt er nach einer sehr transparenten und auch (für mich, den Laien) verständlichen Argumentation zu der Forderung, dass »im Zuge des Patentnichtigkeitsverfahrens das Bundespatentgericht erkennt, dass eine derartige »Erstellung einer Druckvorlage« kein Feld der Technik ist und dies zu Recht als Softwarelösung, also nicht patentierbar, einstuft.«</p>
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	</item>
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